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Energienews


03.11.2017

Feuerstättenampel für alte Holzheizungen

Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. informiert darüber, dass Ende 2017 alte Feuerstätten mit einer Zulassung vor dem 1. Januar 1985 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV nicht entsprechen. Die betroffenen Holzfeuerungen sind zum Stichtag über 32 Jahre alt und technisch veraltet. Mit ihrer Verbrennungstechnik aus dem letzten Jahrhundert werden sie heutigen Ansprüchen an Umweltschutz

Damit das Thema insbesondere für Endverbraucher verständlicher wird, haben der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. und der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) für eine einfache Einordnung die Feuerstättenampel entwickelt. Das Merkblatt und zeigt anhand der Farben Rot, Gelb und Grün, wie mit der Feuerstätte zu verfahren ist. Der Verband warnt, dass Kaminbetreibern, die den gesetzlichen Vorgaben nicht nachkommen, seitens der Umweltbehörden Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen.

Ofenbesitzer können ihren Schornsteinfeger nach der Feuerstättenampel fragen. Das Merkblatt ist zudem in vielen Fachmärkten und Kaminstudios erhältlich und steht im Internet unter www.ratgeber-ofen.de zum kostenlosen Download. Zudem hat der HKI eine Produktdatenbank mit über 5000 Feuerstätten aufgebaut, die zeigt, welche Öfen die Grenzwerte einhalten und welche nicht.




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